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Die Fallberatung
Die Fallberatung kann von Einzelpersonen aber auch von Gruppen in Anspruch genommen werden. Sie bietet Möglichkeiten Eindrücke über die gesellschaftlichen Bereiche, in denen Diskriminierung stattfindet zu sammeln und Datenmaterial hierzu zu dokumentieren. Sie gewährt den Betroffenen Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Rechte und vermittelt an weitere, z. B. ärztliche oder psychologische Fachdienste.
Die juristische Überprüfung einer Beschwerde ist eine wichtige Grundlage für alle nachfolgenden Maßnahmen und Interventionen.
Die Fallberatung befasst sich im Konkreten mit
| • | der Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Diskriminierung handelt, gegen die Rechtsschutz besteht |
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| • | der Überprüfung - falls keine Rechtsvorschriften anwendbar sind - ob die erlittene Ungleichbehandlung dennoch einer weiteren Bearbeitung zugänglich ist. Hier können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B.: - Beschwerdeschreiben, - Begleitung zu Behörden, Schulen, etc., - Schlichtungs- und Vermittlungsgespräche - Weitervermittlung an andere Fachdienste |
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| • | der Prüfung, welche innerstaatlichen und europäischen Vorschriften im konkreten Fall Rechtsschutz gegen Diskriminierung gewähren: Innerstaatlicher Rechtsschutz, z. B.: Europäische Rechtsvorschriften, z. B.: |
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| • | der Diskriminierungsform, ob unmittelbare und/oder mittelbare Diskriminierung, eine Belästigung oder Anweisung der Diskriminierungsbeschwerde zugrunde liegt |
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| • | den Diskriminierungsmerkmalen |
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| • | der Diskriminierungsart (strukturell, institutionell, individuell) |
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| • | den Diskriminierungsfolgen ( psychosozialer und/oder gesellschaftlicher) |
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Die Antidiskriminierungsberatung beinhaltet immer Parteilichkeit mit den von Diskriminierung Betroffenen, fordert aber gleichzeitig den Respekt aller Beteiligten ein.





