AUFGABENBEREICHE


Aufgabenbereiche des GBB

Die Aufgabenbereiche des GBB sind vielfältig und komplex.

• Beschwerdestelle für Diskriminierung

• Erfassung und Dokumentation von Diskriminierungsbeschwerden

• Qualifizierung und Professionalisierung von in der AD- Beratung und sozialen Arbeit Tätigen

• Fortentwicklung von Qualitätsstandards in der Antidiskriminierungsarbeit, basierend auf den Erfahrungen des Qualitätszirkels des ehemaligen Landeszentrums für Zuwanderung in Solingen (LzZ)

• Kooperation und Vernetzung

• Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

• Initiieren von Projekten

• Beteiligung an Fachdiskussionen

• Konzeptionelle Weiterentwicklung der AD- Arbeit in NRW: z.B. Beratungsmethoden, psychologische Auswirkungen für von Diskriminierung Betroffene.

Informationen zum AGG

Fachstelle zur Umsetzung des AGG

Seit Januar 2004 ist das Gleichbehandlungsbüro – GBB – Aachen durch die Beschäftigung einer Rechtsanwältin u. a. Fachstelle für Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, AGG.

Vor Inkrafttreten des AGG war Schwerpunkt des GBB u. a. die Entwicklung der innerstaatlichen Umsetzung der EU Richtlinien zur Gleichbehandlung.

Seit Inkrafttreten des AGG im August 2006 hat sich der Bedarf an rechtlich fundierter Beratung und Fortbildung erhöht und inhaltlich verändert.

Folgende Angebote können NRW weit in Anspruch genommen werden:

• Juristische Prüfung vorliegender Diskriminierungsbeschwerden und das Aufzeigen möglicher Handlungsstrategien

• Co- Beratung

• Überprüfung von Gesetzestexten hinsichtlich direkter und indirekter Diskriminierung

• Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Einrichtung von innerbetrieblichen Beschwerdestellen.

• Mitarbeit bei der Erstellung von Rechtsratgebern

• Erstellung von Presseartikel zum AGG

• Fachinformationen für JuristInnen und fallbezogene Kooperation mit RechtsanwältInnen

• Informationsstelle für ArbeitgeberInnen bzgl. Anfragen zur Umsetzung des AGG im Betrieb

• Informationsstelle bzgl. der Frage, inwiefern bestehende gesetzliche Regelungen und ihre Handhabung mit dem AGG konform sind

Die Mediation

Im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit ist die Mediation in einem Beratungsprozess eine zusätzliche Option. Unabhängig von der Beratung ist die Mediation ein eigenständiges Vermittlungsverfahren.

Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, das in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelt wurde und dessen Wurzeln in den afrikanischen und amerikanischen Ursprungsgesellschaften liegen. Der Begriff „Mediation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Vermittlung zwischen verschiedenen Parteien oder Meinungen“.

Die MediatorInnen sind neutral und am Konflikt unbeteiligt. Sie unterstützen die Konfliktparteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung ihrer Probleme. Ziel der Mediation ist die gemeinsame Erarbeitung eines Konsenses, der von allen Konfliktparteien akzeptiert werden kann. Die MediatorInnen treffen keine Entscheidung oder Urteil, vielmehr sind die Parteien für das Ergebnis der Mediation selbst verantwortlich. Die Konfliktbearbeitungsmethode der Mediation berücksichtigt die Bedürfnisse und Interessen aller am Konflikt Beteiligten und kann auf diese Weise eine konstruktive, für die Zukunft tragfähige Lösung des Problems erzielen, welche durch herkömmliche (z. B. gerichtliche) Methoden der Konfliktbearbeitung nicht erreicht werden kann.

Inhaltlich und methodisch ist die Mediation interdisziplinär ausgerichtet. Sie beinhaltet Ansätze der Konflikt- und Verhaltensforschung, sowie der Grundsätze der Kommunikationswissenschaften, insbesondere der gewaltfreien Kommunikation.

Wichtige Grundprinzipien des Mediationsverfahrens:

• Informelle, außergerichtliche Ebene

• Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit des Mediationsgesprächs

• Neutralität und Allparteilichkeit der MediatorInnen

• Freiwilligkeit der Teilnahme am Mediationsverfahren

• Selbstbestimmung hinsichtlich der Lösung und Vereinbarungen

• Einbeziehung aller Konfliktparteien

• Konsens- und nicht ergebnisorientiert

Grundlegende Ziele der Mediation:

• Wiederherstellen der direkten Kommunikation zwischen den Konfliktparteien.

• Veränderung des Konfliktes durch den Austausch über die Konflikthintergründe.

• Schaffen eines geschützten Raumes.

• Das Mediationsverfahren ist lösungs- und zukunftsorientiert. Die Frage nach der „Schuld“ an dem Konflikt wird nicht gestellt.

• Es gibt weder Gewinner noch Verlierer in der Mediation (win – win Lösung).

• Vermeidung gerichtlicher, d. h. konfrontativer Auseinandersetzungen.

Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn

• der Konflikt nicht (mehr) im direkten Gespräch gelöst werden kann,

• die Konfliktaustragung stagniert,

• auf einen zukünftigen Kontakt oder eine Zusammenarbeit nicht verzichtet werden kann,

• eine einvernehmliche Lösung von den Beteiligten angestrebt wird,

• genügend Zeit für die Erarbeitung eines Konsenses bleibt,

• keine gravierenden Machtunterschiede zwischen den Konfliktparteien bestehen,

• die Beteiligten zur Selbstbehauptung fähig sind (keine Sucht oder andere gravierende psychische Erkrankung),

• kein Missbrauch oder Gewaltanwendung vorliegt.

Anwendungsgebiete:

• Unternehmens- und Wirtschaftsbereich
z. B Konflikte am Arbeitsplatz, zwischen Geschäftspartnern

• Bildung und Öffentliche Verwaltung
z. B. Konflikte in der Schule oder in/mit Behörden

• Privatbereich
z. B. Nachbarschaftskonflikte, Trennung – Scheidung

• Politischer Bereich
z. B. Konflikt zwischen Bürgerinitiative und Stadtverwaltung

Bildungs- und Schulungsangebote

Die Mitarbeiterinnen des GBB führen seit Jahren zu verschiedenen Themen Fortbildungs- und Schulungsangebote durch.

Die als PDF Datei herunter zu ladende Fortbildungsbroschüre stellt eine Zusammenfassung unterschiedlicher Angebote dar, die auf der Grundlage der langjährigen Arbeit im GBB entwickelt wurden.

Fortbildungsbroschüre als PDF anschauen

Die Fallberatung

Die Fallberatung kann von Einzelpersonen aber auch von Gruppen in Anspruch genommen werden. Sie bietet Möglichkeiten Eindrücke über die gesellschaftlichen Bereiche, in denen Diskriminierung stattfindet zu sammeln und Datenmaterial hierzu zu dokumentieren. Sie gewährt den Betroffenen Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Rechte und vermittelt an weitere, z. B. ärztliche oder psychologische Fachdienste.

Die juristische Überprüfung einer Beschwerde ist eine wichtige Grundlage für alle nachfolgenden Maßnahmen und Interventionen.

Die Fallberatung befasst sich im Konkreten mit

• der Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Diskriminierung handelt, gegen die Rechtsschutz besteht

• der Überprüfung – falls keine Rechtsvorschriften anwendbar sind – ob die erlittene Ungleichbehandlung dennoch einer weiteren Bearbeitung zugänglich ist. Hier können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B.:
– Beschwerde schreiben,
– Begleitung zu Behörden, Schulen, etc.,
– Schlichtungs- und Vermittlungsgespräche
– Weitervermittlung an andere Fachdienste

• der Prüfung, welche innerstaatlichen und europäischen Vorschriften im konkreten Fall Rechtsschutz gegen Diskriminierung gewähren:

Innerstaatlicher Rechtsschutz, z. B.:
– Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AG (Unterpunkt: Übersicht AGG)
– Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Unterpunkt: Innerstaatlicher Rechtsschutz)
– Strafgesetzbuch – StGB
– Grundgesetz – GG

Europäische Rechtsvorschriften, z. B.:
– „Antirassismusrichtlinie“ 2000/43/EG
– Charta der Grundrechte der Europäischen Union
– Europäische Menschenrechtskonvention – ECHR

• der Diskriminierungsform, ob unmittelbare und/oder mittelbare Diskriminierung, eine Belästigung oder Anweisung der Diskriminierungsbeschwerde zugrunde liegt

• den Diskriminierungsmerkmalen

• der Diskriminierungsart (strukturell, institutionell, individuell)

• den Diskriminierungsfolgen ( psychosozialer und/oder gesellschaftlicher) Die Antidiskriminierungsberatung beinhaltet immer Parteilichkeit mit den von Diskriminierung Betroffenen, fordert aber gleichzeitig den Respekt aller Beteiligten ein.